Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostenrahmen
Der in der Offerte angegebene Kostenrahmen gilt als Richtlinie kalkuliert auf Stundenbasis, da FileMaker Pro Datenbankprojekte durch die Einfachheit der Programmierung von Benutzerführungselementen/Abläufen oftmals dazu tendieren, diverse Kundenwünsche ausserhalb des eigentlichen Offertumfangs/bzw. der offerierten Funktionalität zu implementieren.
Diese Regiestunden für Wünsche werden während des Projektes aufsummiert. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug der geleisteten Stunden, bzw. bei Erreichen des Projektendes auf Ende jedes Monats. Beim Überschreiten des geschätzten Kostenrahmens wird der Kunde ebenfalls über den Stand der geleisteten Stunden informiert. Abgerechnet wird grundsätzlich nach geleisteten Stunden.
Rechnung/Abnahme/Zahlung
Rechnung: Je nach Umfang eines Projektes erfolgt die Rechnungsstellung spätestens nach Inbetriebnahme der Lösung (Mit Inbetriebnahme ist aber nicht die eigentliche Abnahme gemeint). Bei grösseren Projekten erfolgt eine Zwischenrechnung auf Ende jedes Monats. Jeder Rechnung ist eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Arbeiten beigelegt.
Abnahme: In der Praxis erfolgt die Abnahme in der Regel nie so, wie es die Juristen und EDV Versicherungen wünschen (Checkliste, Unterschrift etc.) Die gelieferte Lösung gilt daher grundsätzlich vier Wochen nach produktiver Inbetriebnahme als abgenommen ("stille Abnahme"). Dies impliziert, dass die Arbeiten auftragsgerecht ausgeführt wurden und die Erfordernisse aus dem Pflichtenheft/Offerte erfüllt sind.
Recht auf Nachbesserung: Das Schweizer Gesetz sieht zwar generell ein Recht auf Nachbesserung vor. Die Fa. DENTLab bedingt sich hiermit ausdrücklich das Recht auf Nachbesserung bei Mängeln etc. aus. Scheitert der dritte fristgerechte Nachbesserungsversuch, so hat der Kunde das Recht auf Wandlung bezüglich der geleisteten Arbeiten/Lösung. Ausgeschlossen sind separate Soft- und Hardware Anschaffungen.
Eigentumsvorbehalt: Speziell beschaffte Hardware, Verbrauchsmaterial und Software bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Fa. DENTLab.
Zahlung: Die Zahlungen sind mit einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Geheimhaltungspflicht
DENTLab behandelt die ihr anvertrauten Kundendaten, Datenträger und Passwörter (LAN etc.) vertraulich und macht diese keinen Dritten zugänglich. Diese werden zusammen mit den Auftragsunterlagen archiviert - oder auf Wunsch zerstört. Zur Software Entwicklung ist es unumgänglich, einzelne und zufällig ausgewählte Datensätze genauer zu analysieren. Der Auftraggeber selbst ist dahingehend besorgt, dass durch das Auftragsverhältnis die Datenschutzverordnung (DSG 235ff, 1992) nicht verletzt wird. Mit dem Erhalt der Daten hat DENTLab das Recht die Daten zum Zweck der Software Entwicklung zu analysieren.
Haftung / Gewährleistung
Es ist leider aus technischen Gründen nicht möglich, unter allen Bedingungen fehlerfreie Software herzustellen. DENTLab kann daher keine Haftung für Schäden irgendeiner Art aus dem Gebrauch der gelieferten Software übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn Software oder Begleitmaterial Fehler enthalten. Erst recht kann keine Haftung übernommen werden für Schäden infolge Unfall, Missbrauch oder Falschanwendung der Software. Ausgeschlossen sind auch Fehler der Datenbank Software selbst (FileMaker Pro). Darunter fallen z.B. falsche Zahlenwerte "die Software verrechnet sich", Installationsprobleme auf den Geräten des Kunden. Diese sind durch den Lizenzvertrag der Firma FileMaker, Inc. geregelt.
Auf für garantierte Leistungen haftet DENTLab maximal nur bis zur Höhe des Preises. Bei höherer Gewalt, Todesfall und Katastrophen ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Die Datenbanken von FileMaker Pro, bzw. dessen Dateien und Dateistrukturen unterliegen den Geschäftsbedingungen der Firma FileMaker Inc. Hierunter fallen insbesondere auch Datenbanken, die in Folge eines Systemabsturzes/Festplattenproblems aus irgendwelchen Gründen z.B. beschädigt sind.
Passwörter/Zugangscodes
Handelt es sich bei der Lösung um eine individuell erstellte Datenbank, so erhält der Kunde mit der Lösung ebenfalls das Hauptpasswort zur Veränderung der Dateien. Die sichere Verwahrung ist Sache des Kunden. Mit dem Hauptpasswort können an der Datenbank strukturelle und funktionelle Änderungen vorgenommen werden. Für alle Änderungen, die nicht durch DENTLab vorgenommen werden, bzw. die daraus resultierenden Folgen sind vor jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Nutzungsrecht der Lösung
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für die erstellte, individuelle Lösung.
Die Anzahl der Benutzer wird in der Regel durch DENTLab nicht eingeschränkt - hingegen sind die Lizenzmodelle der Firma FileMaker Inc. zu beachten. Da die Lösungen meist individuell auf die Bedürfnisse des Kunden programmiert werden, erhält der Kunde logischerweise auch das Recht, die erstellten Datenbanken im Rahmen dieser Anforderungen zu nutzen.
Die Auftragsverwaltungen DENTLab und DENTLab Pro unterliegen einer jährlichen Nutzungsgebühr. Pro Arbeitsplatz ist eine FileMaker Lizenz nötig und pro Jahr ebenfalls eine Nutzungsgebühr.
Urheberrecht / Copyright
Sofern nicht anders vereinbart, verbleibt das Urheberrecht bei DENTLab, auch wenn die Lösung spezifisch im Auftrag für einen Kunden/Anwendung programmiert wurde. Hierbei ist die eigentliche Lösung basierend auf dem Datenbank Programm FileMaker Pro gemeint und nicht das Programm selbst, welches eigenen bzw. von diesen AGBs unabhängigen Lizenzbestimmungen unterliegt.
Auch Datenbanken sind schutzfähig und gelten als Software. Gemeint sind hier aber nicht die Programme zur Erstellung und Verwaltung von Datenbanken wie FileMaker, sondern die Datenbanken selbst. Darunter versteht der Gesetzgeber "jede Sammlung von Daten, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind".
Es ist ohne schriftliche Zustimmung/Abmachung mit DENTLab nicht gestattet, die Lösung, Teile davon oder darauf basierende Weiterentwicklungen in irgend einer Form zu veräussern - sei dies gratis oder durch Verkauf.
Stand 27.12.2005
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